Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 21.01.2021 |
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Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 05.01.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.01.2021, 21:00 |
A2: Festlegung von Sitzungsgeldern für Kreis- und Ortsvorstände
Antragstext
Die MV möge beschließen:
Jedem Ortsvorstand der aktiven Nürnberger Ortsverbände wird ein Sitzungsgeld in
Höhe von 20€ je teilgenommener Sitzung für maximal 12 Vorstandssitzungen pro
Jahr bewilligt (= max. 240€ p.a. je Ortsvorstand).
Jedem Kreisvorstand wird ein Sitzungsgeld in Höhe von 20 € je teilgenommener
Sitzung für maximal 45 Sitzungen pro Jahr bewilligt (= max. 900€ p.a. je
Kreisvorstand).
Begründung
Seit Anfang 2020 sind die in der Erstattungsordnung der bayerischen Grünen geregelten Pauschalen für OV-Vorständen i.H.v. 180 € p.a. und für Kreisvorstände i.H.v. 240€ p.a. ersatzlos gestrichen worden. Diese Pauschalen dienten beispielsweise der Kostendeckung von Mobilfunk-, Internet- und PC-Nutzung.
Setzt man die Pauschalen ins Verhältnis zu den Mitgliedern wären 2008 (mein erstes Jahr als Schatzmeister) 14,57€ pro Mitglied und Jahr gemäß der Erstattungsordnung vergütet worden (11 OV-Vorstände und 8 Kreisvorstände bei 280 Mitgliedern).
Setzt man die vorgeschlagenen Sitzungsgelder ins Verhältnis zur Mitgliederzahl von heute (665) kommt man auf einen jährlichen Betrag von 14,80€/Mitglied.
Die Partei der Nürnberger Grünen umfasst inzwischen mehr als 650 Mitglieder (= Steigerung von 408 Ende 2016 um mehr als 60%) und mit unseren Wahlergebnissen zwischen 20,0% (KW 2020) und 24,2% (EW 2019) wächst der Anspruch und auch der Aufwand für die Vorstände auf allen Ebenen. Dies führt sogar dazu, dass selbst in den sonst sitzungsfreien Schulferien nun Kreisvorstandssitzungen stattfinden.
Zum Vergleich: der Kreisverband der Grünen in München zahlt seinem 6-köpfigen Kreisvorstand eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 12.000 € in Nichtwahljahren und beispielsweise im Jahr 2018 eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 28.000 € (Quelle: Homepage Grüne München).
Hinweis: Die Sitzungsgelder sind voll steuerpflichtig und als sonstige Einnahme zu versteuern.